Nachlassplanung

Lutz Partner Rechtsanwälte AG berät verschiedene Personen in der Nachlassplanung. Namentlich war für ein Ehepaar, welches diverse Liegenschaften zu Eigentum hat, ein Ehe- und Erbvertrag mit Teilungsvorschriften auszugestalten, so dass der überlebende Ehegatte und die gemeinsamen zwei Kinder im Todesfall des einen Ehegattens möglichst nahe am gesetzlichen Erbrecht begünstigt sein werden, ohne dass eines der Grundstücke verkauft werden muss.

RAin Stefanie Wimmer | 2019