Rückbau Mieterausbauten mit Asbestproblematik

Lutz Partner Rechtsanwälte AG hat einen internationalen Konzern betreffend den von ihm als Mieter am Ende des langjährigen Mietverhältnisses vorzunehmenden Rückbau des Mieterausbaus beraten. Dabei stellten sich mannigfaltige Fragen, unter anderem auch deswegen, weil Teile der Mietsache mit Asbest verbaut worden waren. Zwischen den Parteien konnte eine Einigung erzielt und der Rückbau erfolgreich abgeschlossen werden. Es zeigte sich unter anderem, dass bei der Ausgliederung von Konzerngesellschaften mit Übertragung eines Teils des Mietvertrages die Themen Mieterausbau und insbesondere Schnittstellenpapier sorgfältig zu klären und zu regeln sind.

RAin Dr. Irene Biber | 2020