COVID-Mietzinsherabsetzung

Lutz Partner Rechtsanwälte AG hat ein international bekanntes Herrenbekleidungsgeschäft in Zürich im Zusammenhang mit einer Mietzinsherabsetzung unterstützt. Das Geschäft musste aufgrund der Lockdown-Anordnungen im 2021 sein Ladenlokal zeitweilig schliessen und war deshalb im Gebrauch der Mietsache stark eingeschränkt. Es konnte ausserhalb eines Zivilverfahrens eine Mietzinsherabsetzung von 90% während zwei Monaten erzielt werden.

RAin Dr. Irene Biber / RA Martin Kern | 2021