Neues Datenschutzrecht im Immobilienbereich

Lutz Partner Rechtsanwälte AG beriet eine schweizweit tätige Immobiliengesellschaft im Zusammenhang mit dem revidierten Datenschutzgesetz, das am 1. September 2023 in Kraft getreten ist. Unsere Tätigkeiten umfassten insbesondere die Anpassung der Datenschutzerklärungen an das neue Recht sowie die Beratung im Zusammenhang mit der datenschutzbezogenen Abgrenzung und Regelung verschiedener Dienstleistungen, darunter auch der Auftragsdatenbearbeitung. Überdies mussten Abläufe im Bereich der Immobilienbewirtschaftung mit den neuen Datenschutzbestimmungen in Einklang gebracht werden.

RAin Dr. Irene Biber / RA Martin Kern | 2023