Zusammenarbeitsvertrag im Fitness- und Gesundheitssektor

Lutz Partner Rechtsanwälte AG hat ein führendes Unternehmen aus der Fitness- und Gesundheitsbranche bei der Gestaltung eines Zusammenarbeitsvertrags beraten. Der Vertrag regelt die Nutzung von Räumlichkeiten und Infrastruktur sowie diverse Zusatzleistungen und konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Wir freuen uns, unsere Klientin bei diesem Meilenstein unterstützt zu haben.

RAin Dr. Irene Biber RAin Patricia Zumsteg | 2025