Konkurrenzverbot im Mietvertrag

Lutz Partner Rechtsanwälte AG hat ein führendes Unternehmen aus der Fitness- und Gesundheitsbranche in einem mietrechtlichen Konflikt vertreten. Ausgangspunkt bildete ein langjähriges Mietverhältnis zwischen der Klientin als Mieterin und der Eigentümerin einer Gewerbeliegenschaft als Vermieterin. Gemäss Mietvertrag bedurfte eine Vermietung an unmittelbare Mitbewerber – namentlich Fitnesscenter und Physiotherapien – der ausdrücklichen Zustimmung der Mieterin.

Entgegen dieser Klausel stimmte die Vermieterin der Untervermietung einer anderen Fläche an ein kleines Fitnessstudio zu. Die Klientin erfuhr hiervon erst kurz vor dessen Eröffnung. In der Folge entbrannte die Diskussion mit der Vermieterin namentlich über die Frage des Vorliegens eines unmittelbaren Mitbewerbers.

Schliesslich konnte mit der Vermieterin aussergerichtlich für die Dauer des Verbleibs des kleinen Fitnessstudios in der Liegenschaft eine Mietzinsreduktion vereinbart werden.

RAin Dr. Irene Biber RAin Patricia Zumsteg | 2025